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   LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 2 Sa 747/20   

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https://dejure.org/2020,33164
LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 2 Sa 747/20 (https://dejure.org/2020,33164)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.09.2020 - 2 Sa 747/20 (https://dejure.org/2020,33164)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. September 2020 - 2 Sa 747/20 (https://dejure.org/2020,33164)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vorbeschäftigung und die sachgrundlose Befristung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Befristung des Arbeitsvertrages bei sehr langer Vorbeschäftigung; Keine Gefahr der Kettenbefristung bei fehlender struktureller Unterlegenheit

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Vorbeschäftigungsverbot: Bei 17 Jahre und 3 Monate zurückliegender Vorbeschäftigung kann sachgrundlose Befristung wirksam sein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 21.08.2019 - 7 AZR 452/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 2 Sa 747/20
    Insbesondere in Hinblick auf die Entscheidung des BAG vom 21.08.2019 - 7 AZR 452/17 - (22 Jahre zwischen erstem und zweitem Vertrag "sehr lang her") und 17.04.2019 - 7 AZR 323/17 - (15 Jahre zurück noch nicht "sehr lang her") gebiete es die verfassungskonforme Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, diese Vortätigkeit hier nicht anzuwenden.

    Die Fachgerichte können und müssen in derartigen Fällen durch verfassungskonforme Auslegung den Anwendungsbereich von § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG einschränken (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, a.a.O., zitiert nach Juris, Rdz. 62 und 63; BAG 21.08.2019 - 7 AZR 452/17 - EzA § 14 TzBfG Nr. 139, Rdz. 20; BAG 17.04.2019 - 7 AZR 323/17 - EzA, a.a.O., Nr. 136, Rdz. 19).

  • BAG, 17.04.2019 - 7 AZR 323/17

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 2 Sa 747/20
    Insbesondere in Hinblick auf die Entscheidung des BAG vom 21.08.2019 - 7 AZR 452/17 - (22 Jahre zwischen erstem und zweitem Vertrag "sehr lang her") und 17.04.2019 - 7 AZR 323/17 - (15 Jahre zurück noch nicht "sehr lang her") gebiete es die verfassungskonforme Auslegung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, diese Vortätigkeit hier nicht anzuwenden.

    Die Fachgerichte können und müssen in derartigen Fällen durch verfassungskonforme Auslegung den Anwendungsbereich von § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG einschränken (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, a.a.O., zitiert nach Juris, Rdz. 62 und 63; BAG 21.08.2019 - 7 AZR 452/17 - EzA § 14 TzBfG Nr. 139, Rdz. 20; BAG 17.04.2019 - 7 AZR 323/17 - EzA, a.a.O., Nr. 136, Rdz. 19).

  • ArbG Berlin, 12.02.2020 - 21 Ca 7999/19

    Wirksamkeit Befristungsvereinbarung - Vorbeschäftigungsverbot

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 2 Sa 747/20
    1) Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.02.2020 - 21 Ca 7999/19 - wird auf ihre Kosten bei einem Streitwert von 14.601,00 EUR zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt zuletzt, das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12.02.2020 - 21 Ca 7999/19 - abzuändern und.

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 2 Sa 747/20
    Dabei hat sie sich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 - und 1 DvR 1375/14 sowie die darauf ergangene Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bezogen und gemeint, dass die Vorbeschäftigung der Klägerin unter Berücksichtigung der genannten Rechtsprechung noch nicht "sehr lang her" sei.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 2 Sa 747/20
    Der nunmehr in der zweiten Instanz unbedingt gestellte Weiterbeschäftigungsantrag wäre zum einen allenfalls bis zur Rechtskraft des vorliegenden Verfahrens gegeben, zum anderen ist er aber auch nicht begründet nach den Grundsätzen, die der Große Senat des BAG im Beschluss vom 27.02.1985 - GS 1/84 - zitiert nach Juris, aufgestellt hat.
  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 446/15

    Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 2 Sa 747/20
    Denn zum einen ist ein Ausbildungsvertrag nicht als "zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis" anzusehen (vgl. nur BAG 12.04.2017 - 7 AZR 446/15 - Rz. 15 mwN zitiert nach Juris), zum anderen sind beide Verträge nicht mit "demselben Arbeitgeber" i.S.v. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG abgeschlossen worden.
  • BAG, 10.11.2004 - 7 AZR 101/04

    Befristung - Anschlussverbot - Verschmelzung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 11.09.2020 - 2 Sa 747/20
    Es bestand vor dem streitigen Arbeitsverhältnis kein Arbeitsverhältnis mit diesem hier beklagten Arbeitgeber (vgl. dazu auch BAG 10.11.2004 - 7 AZR 101/04 - EzA § 14 TzBfG Nr. 15 zum Umwandlungsgesetz).
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